| Service
|
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen
gelten für Verträge zwischen Übersetzern und ihren Auftraggebern,
soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich
unabdingbar vorgeschrieben ist. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn
er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags Die Übersetzung wird
nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung
sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich
vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers (1)
Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere
Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung
auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere
Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den
Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug
zu überlassen. (2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung
der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert
und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare
des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen
etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben,
gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
4. Mängelbeseitigung (1) Der Übersetzer behält sich
das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch
auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen
Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber
unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des
Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung
getroffen wurde.
5. Haftung Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit
und Vorsatz. Der Übersetzer haftet nicht für eventuelle Schäden
infolge von Vireneinwirkung und für Verluste auf dem Postweg. Die
Haftungssumme ist auf 25.000,00 Euro begrenzt.
6. Berufsgeheimnis Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen
über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner
Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Vergütung (1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme
der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen
sein. (2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch
auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber
abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern
ist die Mehrwertsteuer im Endpreis - gesondert aufgeführt - enthalten.
In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich
berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen
den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung
objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe
seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig
machen. (3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine
nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung
geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung
von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als
angemessen und üblich.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht (1) Die Übersetzung
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers.
Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. (2) Der Übersetzer
behält sich sein Urheberrecht vor.
9. Anwendbares Recht (1) Für den Auftrag und alle sich daraus
ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. (2) Die Wirksamkeit dieser
Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen nicht berührt.
|
|